Arbeitslosenversicherung – Beitragssatz

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird weiter stabil bei 2,8 Prozent bleiben – in diesem Jahr ist nicht mit einer Erhöhung zu rechnen.

Die Abführung der Beiträge erfolgt hälftig durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. Somit gilt aktuell ein Prozentsatz von jeweils 1,4 Prozent für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. Rentner müssen keinen Beiträge für die Arbeitslosenversicherung bezahlen.

Durch die steigende Zahl der arbeitslosen Bürger und die Verlängerung der Zahlung von Kurzarbeitergeld werden zwar hohe Defizite in der Arbeitslosenversicherung erwartet, die bis in zweistelliger Milliardenhöhe liegt – dennoch soll der Beitragssatz von derzeit 2,8 Prozent stabil bleiben. Die Bundesregierung schließt eine Erhöhung der Beitragssätze zum Arbeitslosengeld während des Jahres aus.

Seit dem 1.1.2009 ist der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung grundsätzlich bei 3,0 Prozent festgesetzt. Für den Zeitraum vom 1.1.2009 bis zum 30.06.2010 wurde der Beitragssatz aufgrund einer Rechtsverordnung auf 2,8 Prozent – also um 0,2 Prozent niedriger angesetzt.

Nach durchgeführten Hochrechnungen wird das Defizit der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2010 bei etwa 20 Milliarden Euro erwartet. Für das Jahr 2011 wird ein Defizit von etwa 14 Milliarden Euro prognostiziert und für 2012 von etwa 11 Milliarden Euro. Die Abdeckung der in der Arbeitslosenversicherung zu erwartenden Defizite muss über den Bundeshaushalt erfolgen – hierfür kommen entweder ein Darlehen von der Bundesregierung oder höhere Zuschüsse in Betracht. Ab 2011 müssen die Versicherungspflichtigen in der Arbeitslosenversicherung mit einem Anstieg der Beitragssätze um mindestens 2 Prozent rechnen.