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Schreiben Sie uns Ihre Meinung zum Thema Kindergeld.
Welche Erfahrungen haben Sie mit der Höhe der Zahlung gemacht? Haben Sie Probleme beim Beantragen des Kindergeldes? Welche Fragen haben Sie zum Kindergeld? Unsere Redaktion greift die Themen auf, die Sie interessieren. Wir freuen uns auf eine rege Diskussion. Ihr Team von tarife-verzeichnis.de Sven |
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Wenn Du Kindergeld beantragen willst, schau mal unter Richtig Kindergeld beantragen
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Hallo alle zusammen,
ich hab dann auch mal eine Frage... wie ist es mit dem 3. Kind? Bei uns ist es so: Ich = 2 Kinder, LG ist NICHT der Vater. LG = 1 Kind, ich bin NICHT die Mutter. Wir leben allerdings alle 5 zusammen. Die Mutter des 3. Kindes ist verstorben. Zählt Kind 3 als 3. Kind im Sinne vom Kindergeld? Also gibt es für ihn den höheren Satz? Wahrscheinlich nicht, weil wir nicht verheiratet sind, oder? Wäre allerdings ungerecht, bei allen anderen werden wir als "ein Haushalt" gerechnet... Vielleicht weiß hier jemand was? Danke und lg, Cheermom |
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Hallo Cheermom ,
man unterscheidet Zahlkinder (Kinder, die im Haushalt leben) und Zählkinder (Kinder, aus früheren Beziehungen). In Deinem Fall ist das so, dass Du für das 1. und 2. Kind jeweils 164 Euro (ab 2010 dann neues Kindergeld von 184 Euro) bekommst. Da das 3. Kind auch bei Dir im Haushalt lebt, bekommst du für dieses das höhere Kindergeld, also 170 Euro (ab 2010 dann für das 3. Kind Kindergeld i.H.v. 190 Euro). Ausschlaggebend ist nämlich hier, wo das Kind lebt. Wäre das 3. Kind bspw. nicht bei Dir, könntet ihr für das 3. Kind zwar kein Kindergeld beziehen - irgendwie logisch ;-) - Dein Mann könnte es aber trotzdem als Zählkind angeben. In dem Fall wäre es dann so, dass ihr fürs erste Kind 164 (ab 2010 dann 184 Euro) und fürs zweite Kind erhöhtes Kindergeld von 170 (ab 2010 190 Euro) bekommen würdest. |
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Guten Morgen und vielen Dank für die Antwort
,das 3. Kind ist nicht meines, es ist das Kind meines LG. Ist bei uns etwas komplizierter... Ich bin geschieden, hab zwei Kinder aus dieser Ehe. Mein Freund ist verwitwet und hat ein Kind. Wo kann man denn das erhöhte Kindergeld beantragen? Danke und Gruß, Cheermom |
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Guten Morgen Cheermom,
also Deinen Sachverhalt hatte ich verstanden Wie gesagt, Ihr bekommt für alle 3 Kinder das Kindergeld, den diese wohnen ja bei euch im Haushalt. Zu Deiner Frage: Wo Du Kindergeld beantragen kannst. Kindergeld beantragen kannst Du bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Dort bekommst Du auch die entsprechenden Formulare. Diese kannst Du Dir aber auch online downloaden und ausdrucken und dann einreichen. Hier ist mal der Link dazu http://www.arbeitsagentur.de/zentral...Kg1-Antrag.pdf Vergiss nicht entsprechende Bescheinigungen wie die Geburtsurkunde Deinem Kindergeld Antrag beizulegen und im Falle dessen, eines Deiner Kinder über 18 Jahre alt sein sollte, Nachweise wie Schulbescheinigungen, Bescheinigungen über freiwillige soziale / ökologische Tätigkeiten oder Nachweise über Arbeitslosigkeit Deines Kindes dem Kindergeldantrag beizulegen. |
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