Hat ein ausländisches Finanzinstitut eine nicht eigenständische Niederlassung in Deutschland, so greift hier bezüglich der Einlagensicherung das Recht des Mutterlandes der Bank. Unterhält eine ausländische Bank eigenständige Tochtergesellschaften in Deutschland, so unterliegen diese dem deutschen Recht und so auch der in Deutschland üblichen Einlagensicherung. Liegt die Bank innerhalb der EU kann man in der Regel davon ausgehen, dass die Einlagensicherung dem deutschen Standard entspricht oder diesen gar übertrifft.
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Seriöse Banken wie z. B. die Volkswagen Bank, comdirect, Cortal Consors Postbank, Citybank, ebase, 1822direkt, DBK, netbank, Wüstenrot sowie alle deutschen Volksbanken und Sparkassen gehören freiwilligen Sicherungsfonds an oder entsprechen zumindest den gesetzlichen deutschen Vorgaben. Die Anlage von Tagesgeld bei renommierten Finanzunternehmen gekoppelt mit der Prüfung der Höhe der Einlagensicherung stellen sicher, dass angelegtes Geld nur Zinsen, und keinen Ärger bringt.