Hartz 4 2011 steigt

Ab dem Jahr 2011 gibt es eine umfassende Reform seitens der Bundesregierung in Bezug auf Hartz 4. Diese wird im SGB II (Sozialgesetzbuch “SGB” Zweites Buch “II”) geregelt. Änderungen und Neuerungen sollen das System stabilisieren und unkomplizierter gestalten.

Der bisherige Hartz 4-Satz steigt im Jahr von 359,00 Euro auf 364,00 Euro pro Monat. Dabei gibt es für Kinder zukünftig eine Zusatzförderung und für die Wohnraummiete wird ein Pauschalbetrag gezahlt. Dabei wird der ab 2011 geltende Hartz 4-Regelsatz in der Zukunft immer zum 01. Juli eines jeden Jahres angepasst. Dies richtet sich nach den dann vorherrschenden allgemeinen Preis- und Lohnentwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland.

Für Kinder, die aus Hartz 4-Familien stammen, gibt es je nach Lebensalter Sätze von 213,00 Euro, 242,00 Euro bzw. 275,00 Euro pro Kalendermonat, wie dies auch schon vor der Reform der Fall war. Damit trägt die Bundesregierung dem Vertrauensschutz, den Hartz 4-Empäfnger besitzen weiter Rechnung, denn die Regelsätze für die Kinder von Hartz 4-Empfängern sind trotz allgemeiner Befürchtungen nicht gesunken.

Zu diesen festen Regelsätzen erhalten die Kinder aus Hartz 4-Familien ein "Bildungspaket" (Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Bildungspaket) . Damit werden unter anderem die Kosten für Schulbücher, Sportvereine oder Tagesausflüge mit der Schulklasse vom Staat bezahlt. Auch die Kosten für das Mittagessen in der Schule oder für einen eventuellen Nachhilfeunterricht werden bei Bedarf vom deutschen Staat übernommen. Für dieses Bildungspaket stehen jedem Kind eines Hartz 4-Empfängers 250,00 Euro pro Jahr zur Verfügung. Lesen Sie dazu Hartz IV 2011 steigt: Mehr für Kinder und Jugendliche.

Seit dem 01. Januar 2011 gibt es umfassende Neuregelung in Bezug auf die Wohnraummiete von Hartz 4-Empfängern. Es werden nunmal pauschale Beträge für die Warmmiete seitens des Staates gezahlt. Dieser Beitrag richtet sich nach den ortsüblichen Vergleichsmieten in den jeweiligen Städten und Gemeinden. Die finanziellen Zuschüsse für Hartz 4-Empfänger für Alkohol und Tabakwaren sind ab 2011 seitens der Bundesregierung gestrichen worden. Dafür sind in den neuen Hartz 4-Sätzen mehr Geld für Praxisgebühr beim Arzt, für einen Internetanschluss, für den öffentlichen Nahverkehr und für Mineralwasser vorgesehen.

Wenn ein Hartz 4-Empfänger jedoch einen ihm zumutbaren Job ablehnt und sich weigert, eine ihm von einem Jobcenter angebotene Arbeit anzunehmen, drohen ihm von staatlicher Seite konsequente und harte Strafen. Mit Wirkung ab dem 01. Januar 2011 muss er mit einer Kürzung seines Hartz 4-Satzes innerhalb von drei Monaten rechnen.

Der Regelsatz für Hartz 4 setzt sich ab 2011 wie folgt zusammen

Lebensmittel und alkoholfreie Getränke: 128,46 Euro
Freizeitgestaltung, Theater-, Kino- und Konzertbesuche: 39,96 Euro
Telefon und Internet: 31,96 Euro
Kleidung: 30,40 Euro
Energiekosten: 30,24 Euro
Anschaffungskosten für Haushaltsgeräte: 27,41 Euro
Andere Dienstleistungen, zum Beispiel für Friseur oder Maniküre: 26,50 Euro
Personennahverkehrskosten: 22,78 Euro
Gesundheitspflege: 15,55 Euro
Gaststätte/Restaurantbesuche: 7,16 Euro
Bildung: 1,39 Euro
angenommene Teuerungsrate: 2,19 Euro

Die Hartz 4-Reform hat sich zum Ziel gesetzt, mit den neuen Regelsätzen für mehr Transparenz und Fairness in diesem sozialen Bereich zu sorgen und insgesamt sorgt dieses System bei entsprechender Anwendung, sowohl von staatlicher Seite als auch von den betroffenen Bürgern für eine durchschaubare und gute Lösung.