Im Unterschied zur Kfz-Haftpflichtversicherung, decken die Voll- und Teilkaskoversicherungen auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab.
Bei der Teilkaskoversicherung sind das z.B. Schäden durch Diebstahl, Unwetter oder Wildunfälle. In letzter Zeit gehören immer öfter auch Marderbisse zum abgedeckten Risiko Neben dem Auto selbst ist auch serienmäßig dazugehörendes Zubehör versichert, insofern es fest angebracht oder unter Verschluss gehalten wird. Die Versicherungsleistungen sind von Unternehmen zu Unternehmen und unterschiedlich und können im Versicherungsvertrag nachgelesen werden.
Da diese im Ernstfall aber nur den Zeitwert des Wagens ersetzt, ist sie bei sehr alten PKW auch nicht mehr zu empfehlen, da die Versicherungskosten den Zeitwert häufig überschreiten. Grundsätzlich besteht auch bei einer Fahrzeugversicherung kein Versicherungsschutz wenn durch mutwilliges oder grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers ein Schaden entsteht. Dies regelt das Versicherungsvertragsgesetz vom Januar 2008, im Zweifelsfall entscheidet ein Richter über den Grad der Fahrlässigkeit.