Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jeden Halter eines PKW Pflicht und Vorraussetzung dafür, dass sein Wagen am Straßenverkehr teilnehmen darf. Über sie sind sowohl der Halter als auch evtl. andere Fahrer, Beifahrer sowie Eigentümer des Fahrzeugs im Schadensfall versichert und vor Ansprüchen Dritter geschützt und etwaige gesundheitliche oder bauliche Kosten nach einem Unfall werden von ihr getragen.
Jedes Versicherungsunternehmen ist durch den Kontrahierungszwang dazu verpflichtet, alle Anträge auf Kfz-Haftpflichtversicherung zu bewilligen. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Grundsätzlich wird bei Vertragsabschluss eine bestimmte Mindestdeckungssumme vereinbart. Sie liegt im Allgemeinen im sechsstelligen Bereich. Entstehen Schäden, die über diese Summe hinausgehen, müssen sie vom Versicherten selbst übernommen werden. Bei einem Totalschaden muss der Zeitwert des Autos getragen werden.
Jedes Versicherungsunternehmen hat dabei andere Richtlinien, Rabatte und Angebote, daher empfiehlt es sich, vor Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung, zu vergleichen und dabei z.B. einen Kfz-Tarifrechner zu benutzen.