Für Vandalismus ist zum Beispiel eine normale KFZ-Haftpflicht nicht zuständig. Sie zahlt nur, wenn am Fahrzeug eines Dritten durch den Versicherungsnehmer Schäden entstanden sind.
Nach den Unruhen am 01. Mai macht sich bei vielen Autofahrern wieder Verunsicherung breit, denn durch die Randalierer sind unzählige im Demonstrationsgebiet abgestellte Autos zu Schaden gekommen. Aber wer kommt für derartige Schäden eigentlich auf? Versicherungsfälle auf der Grundlage von Vandalismus werden grundsätzlich nur von der Vollkaskoversicherung übernommen, alle anderen Autobesitzer müssen diese Schäden leider aus der eigenen Tasche begleichen.