Nach eigenen Angaben beabsichtigt die AachenMünchener Versicherung, die verbraucherfreundlicheren Regelungen der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) im Schadenfall auch auf Altverträge anzuwenden. Damit sollen alle Kunden an den für sie positiven Neuregelungen teilhaben.
Gemäß dem Gesetzgeber soll die VVG-Reform zunächst ab Januar 2008 nur für Neuverträge gelten, erst im darauffolgenden Jahr sollen die Änderungen auch bei Kunden Anwendung finden, die ihren Vertrag vor 2008 abgeschlossen haben.
Unter anderem sieht die VVG-Reform den Wegfall des „Alles-oder-Nichts-Prinzips“ vor. Bisher mussten die Versicherer bei grober Fahrlässigkeit des Kunden keine Leistung erbringen, nach der Neuregelung müssen nun die Versicherer im Schadenfall (bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit) Teilsummen entsprechend der Schwere des Verschuldens zahlen.
Diese Quotenregelung soll künftig auch bei Obliegenheitsverstößen gelten. Weiterhin wird die sechsmonatige Frist, in der Kunden die Versicherung bei Leistungsverweigerung im Schadensfall verklagen können, abgeschafft.