Reform der Unternehmenssteuer 2008

  1. 01.01.2008 10:35
  2. Geldanlagen
  3. Tarifeverzeichnis

In den neuen Abschreibungsregeln für Selbstständige und Freiberufler beschloss der Gesetzgeber unter anderem Änderungen bei Abschreibungen für Firmenwagen, Büroeinrichtungen, Computer, Drucker und anderen beweglichen Wirtschaftsgütern.

Betriebliche Anschaffungen werden künftig die Kosten gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer verteilt und jährlich in gleicher Höhe abgeschrieben (lineare Abschreibungssätze).
Kleinbetriebe und Selbstständige können m Rahmen von Sonderabschreibungen ab 2008 vor Kauf eines Betriebsmittels den Investitionsabzugsbetrag geltend machen. So sind bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten vom Betriebsgewinn abziehbar. Außerdem gibt es die Möglichkeit einer Sonderabschreibung von einmalig 20%.

Die Abschreibungsgrenze für Kleinanschaffungen (geringwertige Wirtschaftsgüter) verringert sich von 410 netto auf 150 Euro.

Diese Regelung gilt für alle gewerblichen Betriebe sowie für Freiberufler.
Wirtschaftsgüter eines Jahres mit Anschaffungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro, die neu angeschafft wurden, sollen in der Zukunft als Sammelposten erfasst und einheitlich mit 20 % jährlich abgeschrieben werden.





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