Der Bundesrat hat Anfang Juli dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland zugestimmt.
Eine bedeutende Reform darin ist, dass der Steuerbonus für ehrenamtliche Tätigkeiten angehoben werden soll. Rückwirkend zum 1. Januar 2007 werden
Aufwandsentschädigungen, etwa für Übungsleiter in Sportvereinen, für Ausbilder, Erzieher oder Betreuer pflegebedürftiger Menschen, werden rückwirkend zum 01.01.2007 bis zu einem Jahresbetrag von 2.100 Euro steuerlich freigestellt: die “Übungsleiterpauschale” erhöht sich von bisher 1.848 Euro um 252 Euro. Die steuerfreien Aufwandsentschädigungen werden nicht zum Arbeitsentgelt gerechnet und sind somit nicht sozialabgabenpflichtig. Der Übungsleiterfreibetrag lässt sich zudem mit einem 400-Euro-Job kombinieren.
Beispiel: Eine Familienmutter übt eine nebenberufliche Lehrtätigkeit aus. Dafür erhält sie 570 Euro pro Monat. Der für das Ehrenamt monatlich angesetzte Steuerfreibetrag: (2.100 Euro: 12 Monate = 175 Euro). Als Folge zählt die Nebenbeschäftigung der Frau als versicherungsfreier 400-Euro-Job, da das Arbeitsentgelt unter Berücksichtigung des Übungsleiterfreibetrags (monatlich 175 Euro) unter der Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro bleibt (570 Euro - 175 Euro = 395 Euro).
Bisher konnten Privatspender maximal 5% ihres Einkommens (in Ausnahmefällen bis zu 10%) steuergünstig an gemeinnützige Organisationen spende. Jetzt erkennt das Finanzamt jährliche Zuwendungen von bis zu 20 % der Gesamteinkünfte an. Die Reform gilt rückwirkend ab Januar 2007.
Noch eine Verbesserung gab es beim Spendenvortrag: Wenn der Spender die absetzbaren Höchstbeträge überschreitet, so kann er überschüssige Summen in die folgenden Jahre übertragen und in der Steuererklärung geltend machen.
Verbesserungen ergeben sich auch für Spender kleiner Summen. Bislang waren Spenden bis zu 100 Euro ohne Beleg absetzbar, künftig sind es bis zu 200 Euro, die ohne Quittung anerkannt werden. Als Nachweis solcher Kleinspenden genügt der Überweisungsbeleg der Bank.