2008 soll die staatliche Unterstützung zum Aufbau einer privaten Zusatzrente in Form von höheren Geldprämien und stärkeren Steuerentlastungen weiter verstärkt werden.
In der Riester-Rente erhöht sich die Grundzulage von 114 auf 154 Euro jährlich, die Kinderzulage steigt von 138 auf 185 Euro pro Kind. Für Kinder, die ab 2008 geborene sind, soll der Zuschuss auf 300 Euro angehoben werden. Weiterhin wird ein Sonderausgabenabzug für geleistete Beiträge gewährt.
2008 wird der abzugsfähige Höchstsatz bis auf 2.100 Euro jährlich steigen. Das Finanzamt scheibt die Differenz gut, sofern der Steuervorteil die staatlichen Zulagen überseigt.
In der Rürup-Rente sind die Beiträge zur Basis-Versicherungen als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
Von 64% auf 66% steigt der Steueranteil bezüglich der Einzahlungen im Jahr 2007. Bis zu einem Höchstbetrag von 13.200 Euro Beitragszahlungen können beim Finanzamt geltend machen, bei Verheirateten ist es das Doppelte. Der absetzbare Steueranteil steigt bis 2025 auf 100 Prozent an.
In der betrieblichen Altersvorsorge haben Arbeitnehmer das Recht auf Betriebsrente per Gehaltsumwandlung. Hier zahlt der Sparer einen Teil seines Bruttogehalts direkt in einen Altersvorsorgevertrag ein.
Die Förderung des Staats geschieht durch den Verzicht auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Beschäftigte können bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung in eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung einzahlen.
So bleiben 2008 Einzahlungen von bis zu 2.544 Euro von Steuern und Sozialabgaben verschont.