Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschied müssen Personen, die Schmiergelder annehmen in Zukunft nicht nur mit empfindlichen Strafen rechnen, sondern diese auch noch voll versteuern.
Ein Beamter, der sich bei der Vergabe von Aufträgen zur Brückensanierung und zur Beseitigung von Graffiti bestechen ließ, hatte Beschwerde eingelegt. Er wollte die gewerbliche Einstufung seines gesetzwidrigen Nebenverdienstes erreichen, was zu einer erheblich geringeren Steuerlast geführt hätte.
Die Beschwerde wurde jedoch durch die Richter zurückgewiesen mit der Klarstellung, dass, dass eine Gewerblichkeit der Einkünfte bei einem klassischen Korruptionsfall wie diesem nicht gegeben sei. Der Urteilsspruch des Finanzgerichts zur Zahlung höherer Steuern sei daher zu Recht erfolgt.