Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weist auf die dreijährige Verjährungsfrist bei Gasrechnungen hin. Hat man das Gefühl, die Gasrechnung 2004 war überhöht und man hat daraufhin das Geld nur unter Vorbehalt gezahlt, muss bis Jahresende geklagt werden. Gaskunden seien daher gezwungen, sich entweder auf ein gerichtliches Verfahren einzulassen, oder ihr Geld aus dem Jahr 2004 abzuschreiben.
Die Verbraucherzentrale warnt, dass ein solches Gerichtsverfahren einen ungewissen Ausgang habe. Klagt man aber nicht, kann man selbst dann nicht davon profitieren, wenn Verbraucherverbände mit derzeit laufenden Musterklagen in höchster Instanz Recht erhalten sollten und Rückzahlungen an die Verbraucher fällig seien. Bis zur Entscheidung über diese Musterklagen können allerdings Jahre ins Land gehen.