Die Bundesregierung hat wie erwartet ihr "Integriertes Energie- und Klimaschutzpaket" verabschiedet, welches aus 14 Gesetzen und Verordnungen und sieben weiteren Maßnahmen besteht. Im kommenden Jahr sollen insgesamt rund 3,3 Milliarden Euro für Klimaschutzmaßnahmen bereitgestellt werden. Die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat steht bei den meisten Regelungen noch aus.
Der Ausbau der regenerativen Energien steht im Vordergrund, sowohl beim Strom als auch bei Kraftstoff und Wärmeenergie. Die Gesetze können allerdings aus technischen Gründen erst im kommenden Mai formal beschlossen werden. Mit dem Klimapaket soll Deutschland dem Ziel der Kohlendioxidreduktion bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Basisjahr 1990 um 40% sehr nahe kommen: Unabhängige Untersuchungen zeigen nach Angaben des Bundesumweltministeriums eine Reduktion um 36%.
Bis 2020 sollen im Strombereich die Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen rund ein Viertel und erneuerbare Energien 25-30% des deutschen Strombedarfes decken. Es gibt für beide jeweils ein eigenes Förderungsgesetz, welches im Rahmen des Klimapaketes erneuert wird. Eine weitere Neuerung ist das Wärmegesetz (EEWärmeG), das für die Heizung von Neubauten einen Minimalanteil an Erneuerbaren Energiequellen vorsieht. Bis 2020 sollen mindestens 14% der Heizwärme aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Zur Zeit sind es noch 6%.
Neue oder umfassend modernisierte Anlagen erhalten nach dem KWK-Gesetz eine Einspeisegarantie, Zuschläge für den erzeugten Strom werden festgelegt. Wird Strom nicht ins öffentliche Netz eingespeist, sondern innerhalb eines Produktionsbetriebes verwendet wird, werden diese Anlagen weniger gefördert. Der Bundesverband KWK bezeichnet dies als "Diskriminierung", denn im Sinne des Klimaschutzes sei Strom aus KWK-Anlagen des produzierenden Gewerbes gleichwertig mit dem anderer Anlagen, aber auch mit dem in ein öffentliches Netz eingespeisten KWK-Strom.
Wie geplant werden im Erneuerbare-Energien-Gesetz die Vergütungsregeln für die verschiedenen Energieträger angepasst. Solarstrom wird in Zukunft weniger, Windstrom aus Offshore-Anlagen mehr Vergütung erhalten. Die EEG-Umlage, die alle Stromverbraucher anteilig mit bezahlen wird ansteigen. Die Kosten, die durch die EEG-Umlage entstehen, werden nach Berechnung des Umweltministeriums im Jahr 2015 das Doppelte betragen wie heute. Das wären bei einem 3-Personen-Haushalt 4,40 Euro pro Monat. Derzeit liegt sie bei ungefähr einem halben Cent pro Kilowattstunde.
Zunächst ist das Wärmegesetz nur bei Neubauten von Bedeutung: Bei Fertigstellung des Hauses nach dem 31. Dezember 2008 müssen mindestens 14% der Energie zur Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien stammen. Schärfere Energiestandards für Häuser gelten ab 2009: Umfangreich sanierte Gebäude sollen dann 30% weniger Energie verbrauchen dürfen als bisher. Für Sanierung und Einsatz regenerativer Energien bei Altbauten gibt es Förderprogramme der KfW-Förderbank und des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle. Im Jahr 2008 stehen dafür insgesamt 350 Millionen Euro zusätzlich bereit, ab 2009 jährlich 500 Millionen Euro.