Der Gesetzentwurf von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) zur Erbschaftsteuerreform wurde heute durch das Bundekabinett abgesegnet. Der Bericht entspricht nach Presseangaben weitgehend den Eckpunkten, auf die sich eine Bund-Länder-Gruppe verständigt hatte.
Aufgrund der Anhebung der Freibeträge für nahe Verwandte, werden weniger Erben Steuern auf das Erbe zahlen. Zur gleichen Zeit werden jedoch Steuersätze teilweise angehoben, sodass der Gesetzgeber nicht mit einem Rückgang der Steuereinnahmen rechnet. Die Länder, denen die Steuer zufließt, sollen weiter mit Steuereinnahmen von 4 Mrd. Euro rechnen dürfen.
Auch das Vererben von Unternehmen wird erleichtert. Bei Fortführung des Betriebes entfällt nach einer bestimmten Frist ein großer Teil der Steuerforderung. Weiterhin werden auch die Bewertungskriterien für Grundbesitz geändert, Immobilien müssen zukünftig mit ihrem Verkehrswert angesetzt werden.
Spätestens im Juli 2008 soll die Gesetzesänderung in Kraft treten. Davor muss der Entwurf noch Bundestag und Bundesrat passieren.