Am 11.12.2007 wurde der Gesetzentwurf von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) zur Erbschaftsteuerreform vom Kabinett abgesegnet. Nach Presseberichten entspricht der Entwurf weitgehend den Punkten, auf die sich eine Bund-Länder-Gruppe verständigt hatte.
Weniger Erben sollen aufgrund der Anhebung der Freibeträge für nahe Verwandte Steuern auf das Erbe zahlen. Wegen der gleichzeitigen teilweisen Anhebung der Steuersätze rechnet der Gesetzgeber jedoch nicht mit einem Rückgang der Steuereinnahmen. Die Länder, denen die Steuer zufließt, sollen weiter mit Steuereinnahmen von 4 Mrd. Euro rechnen können.
Auch das Vererben von Unternehmen wird erleichtert. Bei Fortführung des Betriebes entfällt nach einer bestimmten Frist ein großer Teil der Steuerforderung. Weiter werden die Bewertungskriterien für Grundbesitz geändert. Immobilien müssen zukünftig mit ihrem Verkehrswert angesetzt werden.
Spätestens im Juli soll die Gesetzesänderung in Kraft treten. Davor muss der Entwurf allerdings noch Bundestag und Bundesrat passieren.