Oberstaatsanwalt Uwe Wick der Kieler Staatsanwaltschaft hat eine weitere Anklage gegen Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid wegen so genannter Bankrotthandlungen erhoben. Die neue Anklage ist nun ebenfalls Gegenstand des Prozesses gegen Schmid vor der Wirtschaftsstrafkammer, der bereits seit Juli 2007 läuft.
Schmid soll den neuen Vorwürfen zufolge im Herbst 2002, als er offiziell bereits zahlungsunfähig war, mit zwei Überweisungen von seinen Konten in Deutschland an eine Bank in Liechtenstein insgesamt 740.000 Euro beiseite geschafft haben. Auch in dem laufenden Verfahren dreht es sich um Vermögensanteile, die der Mobilcom-Gründer angesichts bereits gerichtlich angeordneter Millionenkredit-Rückzahlung ins Ausland gebracht haben soll.
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin musste sich das Landgericht bisher hauptsächlich mit diversen Beweisanträgen der Verteidigung beschäftigen. Schmids Anwälte wollten nachweisen, dass ihr Mandant noch nicht zahlungsunfähig gewesen sei, als die Vermögensverschiebungen stattfanden. Um dies zu beweisen hätten unter anderem Altkanzler Gerhard Schröder, der frühere Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (beide SPD) sowie Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann als Zeugen aussagen sollen, entsprechende Anträge wurden von den Richtern zurückgewiesen.