Millionenstrafen für Flüssiggasanbieter

  1. 21.12.2007 13:29
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Wegen illegaler Absprachen verhing das Bundeskartellamt gegen sieben Unternehmen der Flüssiggasbranche Bußgelder in Höhe von insgesamt knapp 208 Millionen Euro. Kunden hatten jahrelang zu hohe Preise gezahlt. Gegen vier weitere Firmen wird noch ermittelt. Alle betroffenen Flüssiggasanbieter belieferten Privat- und Gewerbekunden mit Flüssiggas in Kleintanks oder Flaschengas. Besonders Gaskunden mit einem Miettank für Flüssiggas haben jahrelang überhöhte Preise des Kartells gezahlt.

Laut Bundeskartellamt handelt es sich bei den sieben Unternehmen um die Drachen-Propangas (Frankfurt am Main), die Friedrich Scharr KG (Stuttgart), die Progas (Dortmund), die Primagas (Krefeld), die Sano-Propan (Nürnberg) sowie um die Tyczka Energie und die Tyczka Totalgaz (beide aus Geretsried). Gemeinsam mit den vier weiteren Firmen beanspruchen sie die Hälfte des deutschen Marktes.

Seit mindestens 1997 verständigten sich die Firmen darauf, gegenseitig keine Kunden abzuwerben. Das fand das Kartellamt bei der Auswertung von im Mai 2005 sichergestellten Unterlagen und Dateien heraus. Mit Hilfe weiterer Absprachen konnten die Lieferanten demnach ein Preisniveau halten, welches bis zu hundert Prozent über dem kleinerer, freier Anbieter lag. Die betroffenen Gasverbraucher seien "in erheblicher Weise" geschädigt worden, so Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer. Primagas aus Krefeld wies die Vorwürfe von sich und kündigte rechtliche Schritte gegen den Bußgeldbescheid an.

Das Kartellamt berechnete die Bußgelder anhand der Mehrerlöse im Vergleich zu den Preisen freier Anbieter. Die Firmen warfen ein, die hohen Geldbußen gefährdeten ihre Existenz. Das Bundeskartellamt lies das jedoch nicht gelten, denn hinter den Gasunternehmen (zum Teil deutsche Tochtergesellschaften europaweit agierender Flüssiggas- und Mineralölkonzerne) stünden "durchweg potente Muttergesellschaften" die keine Probleme haben dürften, ihre Marktstellung in Deutschland auch nach der Bußgeldzahlung behaupten zu können.