RWE und EnBW haben die Beschwerden gegen Beschlüsse der Bundesnetzagentur zurückgezogen. Die Agentur hatte Netzentgelte gekürzt, die die konzerneigenen Netzbetreiber beantragt hatten. Dagegen hatten die beiden Stromkonzerne beim Düsseldorfer Oberlandesgericht geklagt.
Teile der Kostenkalkulation wurden von der Bundesnetzagentur nicht berücksichtigt, und daher wurden die Anträge von Stromversorger RWE um rund 9% gekürzt. Hier habe man mit der Bundesnetzagentur eine Einigung erzielt, so RWE.
Die angesprochenen Kürzungen gelten jedoch nur noch bis Ende 2007, ein Bescheid für 2008 wird in den nächsten Tagen erwartet. Stromgigant RWE gibt an, auf Grund der Kürzungen allein in den ersten drei Quartalen des laufenden Geschäftsjahres Einbußen von rund 500 Mio. Euro erlitten zu haben.
Die Bundesnetzagentur wurde 2005 gegründet. Sie überprüft die Gebührenanträge der Strom- und Gasnetzbetreiber. In der ersten Genehmigungsrunde 2006 sanken die Netzentgelte im Strombereich um knapp 14%. Genehmigungen für 2008 wurden noch nicht erteilt.
Eine so genannte Anreizregulierung soll ab 2009 greifen. Für jeden Netzbetreiber gilt dann eine Obergrenze für seine Entgelte, die jährlich gesenkt wird. Damit sollen Stromnetzbetreiber gezwungen werden die Effizienz zu verbessern. Diese Obergrenze wird in einem deutschlandweiten Effizienzvergleich ermittelt, der Netzbetreiber mit der höchsten Effizienz gilt als Messlatte.