Deutsche Bahn erliegt Mobilfunkbetreibern E-Plus und O2 im Streit um Frequenzen

  1. 27.12.2007 09:09
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Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hat die Deutsche Bahn AG keinen Anspruch auf Frequenzen, die von der Bundesnetzagentur den Mobilfunkbetreibern E-Plus und O2 zugesprochen wurde. Ein Gerichtssprecher erläuterte, dass die Frequenzen früher der Bundeswehr gehörten. Nach Freigaben wurden sie von der Bundesnetzagentur an E-Plus und 02 abgegeben. Die erhob Anspruch auf die Frequenzen und begründete dies damit, dass die Frequenzen für ihren Eisenbahn-Betriebsfunk benötigt würden.

Das Kölner Verwaltungsgericht entschied, dass die Nutzung der Frequenzen für den öffentlichen Mobilfunk rechtens sei, jedoch mit einer Einschränkung: Für eine Übergangszeit (bis Ende 2009) müssen E-Plus und O2 der Bahn bei Bedarfsnachweis die Frequenzen zum Teil für bestimmte Trassen, Rangierbereiche und Schienenknoten zur Verfügung stellen.





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