Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hat die
Deutsche Bahn AG keinen Anspruch auf
Frequenzen, die von der Bundesnetzagentur den
Mobilfunkbetreibern E-Plus und O2 zugesprochen wurde. Ein Gerichtssprecher erläuterte, dass die Frequenzen früher der Bundeswehr gehörten. Nach Freigaben wurden sie von der Bundesnetzagentur an E-Plus und 02 abgegeben. Die erhob Anspruch auf die Frequenzen und begründete dies damit, dass die Frequenzen für ihren Eisenbahn-Betriebsfunk benötigt würden.
Das Kölner Verwaltungsgericht entschied, dass die Nutzung der Frequenzen für den öffentlichen Mobilfunk rechtens sei, jedoch mit einer Einschränkung: Für eine Übergangszeit (bis Ende 2009) müssen E-Plus und O2 der Bahn bei Bedarfsnachweis die Frequenzen zum Teil für bestimmte Trassen, Rangierbereiche und Schienenknoten zur Verfügung stellen.