2008: Versicherungsvertragsgesetz erneuert

  1. 02.01.2008 16:13
  2. Versicherung (allgemein)
  3. Tarifeverzeichnis

Das Versicherungsvertragsgesetz wurde nach fast 100 Jahren komplett erneuert und kundenfreundlicher gestaltet. Einige Änderungen im Überblick:

- Versicherungsverträge müssen verständlich sein. Sie müssen dem Kunden, im Gegensatz zu heute, bereits vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden.

- Der Versicherungsberater ist dazu verpflichtet, ausführlicher und umfassender zu beraten und muss dies auch dokumentieren.

- Selbst wenn man seine Vertragspflichten grob fahrlässig verletzt hat, erhält man im Schadensfall einen Teil der Versicherungsleistung.

- Die Verjährung von Ansprüchen aus Versicherungen erfolgt erst nach drei Jahren und nicht nach sechs Monaten.

- Vertriebs- und Anschlussprovisionen müssen bei Lebensversicherungen offen gelegt werden.

- Versicherungskunden erhalten meist mehr Geld bei vorzeitiger Kündigung

- Die Beteiligung an Bewertungsreserven wurde neu geregelt.





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