Das Versicherungsvertragsgesetz wurde nach fast 100 Jahren komplett erneuert und kundenfreundlicher gestaltet. Einige Änderungen im Überblick:
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Versicherungsverträge müssen verständlich sein. Sie müssen dem Kunden, im Gegensatz zu heute, bereits vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden.
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Der Versicherungsberater ist dazu verpflichtet, ausführlicher und umfassender zu beraten und muss dies auch dokumentieren.
- Selbst wenn man seine Vertragspflichten grob fahrlässig verletzt hat, erhält man
im Schadensfall einen Teil der Versicherungsleistung.
- Die Verjährung von Ansprüchen aus Versicherungen erfolgt erst nach drei Jahren und nicht nach sechs Monaten.
- Vertriebs- und Anschlussprovisionen müssen bei Lebensversicherungen offen gelegt werden.
- Versicherungskunden erhalten meist mehr Geld bei vorzeitiger Kündigung
- Die Beteiligung an Bewertungsreserven wurde neu geregelt.