Gesetz zur Datenspeicherung unter Beschuss

  1. 03.01.2008 16:55
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Rund 30 000 Bundesbürger wollen mit der größten Verfassungsbeschwerde in der bundesdeutschen Geschichte das neue Gesetz zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten bezwingen. Am 31.12.2007 wurde die Klage stellvertretend von acht Beschwerdeführern beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Das umstrittene Gesetzt ist seit Jahreswechsel in Kraft und besagt, dass alle Verbindungen über Festnetz, Handy oder E-Mail künftig über einen Zeitraum von sechs Monaten gespeichert werden. Das bezieht sich jedoch nur auf die Verbindungen, nicht auf die Inhalte.

Die mehr als 150 Seiten umfassende Klageschrift hat nach Aussagen des Berliner Rechtsanwalts Meinhard Starostik Aussicht auf Erfolg: "Die verdachtslose Überwachung, so wie sie der Gesetzgeber nun vorsieht, muss das Bundesverfassungsgericht eigentlich ablehnen." Kritiker des Gesetzes verlangen zugleich, die Datensammlung durch eine einstweilige Verfügung sofort auszusetzen. Angaben über einen Zeitpunkt der Urteilsverkündig wurden nicht gemacht.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat für die Beschwerde nach eigenen Angaben Vollmachten von rund 30 000 Bürgern gesammelt. Diese konnten jedoch nicht alle rechtzeitig für die Einreichung der Beschwerde bearbeitet werden. Das betreffende Gesetz wurde im November von der großen Koalition verabschiedet, Ende Dezember wurde es von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet. Die Neuregelung setzt eine Richtlinie der Europäischen Union um und wird vor allem mit der Sorge um Terroranschläge begründet.

Der Arbeitskreis kritisiert das Gesetz und sieht darin eine "Totalprotokollierung der Telekommunikation", für die 80 Millionen Bundesbürger grundlos wie potenzielle Straftäter behandelt würden und bemerkte, eine freie Gesellschaft bräuchte „überwachungsfreie Räume“. Außerdem ginge das Gesetz viel weiter als die EU-Richtlinie vorschreibe. Sollte Karlsruhe wegen der "europäischen Dimension" für unzuständig erklärt werden, wollen die Gegner den Europäischen Gerichtshof einschalten.
Die Opposition im Bundestag unterstützt die Verfassungsbeschwerde. Grünen-Chefin Claudia Roth erläutert: "Der Raubbau an unserem Rechtsstaat durch Schäuble, Zypries und Co. muss verhindert, die Bürgerrechte müssen unter den Bedingungen des digitalen Zeitalters gestärkt werden."

FDP-Vorsitzender Guido Westerwelle kommentierte: "Der Terror bleibt eine reale Bedrohung. Aber unsere freiheitliche Wertordnung können wir nicht dadurch verteidigen, indem wir sie aufgeben." Mehrere FDP-Politiker kündigten ebenfalls Beschwerden gegen die Datenspeicherung an oder hatten sie bereits in Karlsruhe eingereicht.

Die jeweiligen Telekommunikationsunternehmen sind nun für die Abspeicherung der Daten zuständig. Um diese anfragen zu können ist eine Genehmigung durch ein Gericht erforderlich. Bisher durften Daten, wenn kein Verdacht auf eine Straftat vorlag, in Deutschland nur für Abrechnungszwecke oder mit Zustimmung der Kunden gespeichert werden. Auch die Telekommunikationsüberwachung wird darin neu geregelt. Einen totalen Überwachungsschutz haben ausschließlich Strafverteidiger, Seelsorger und Abgeordnete.





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