Beim Bundeskartellamt wurde eine neue Beschlussabteilung für die Missbrauchsaufsicht bei Strom, Gas und Fernwärme eingerichtet. In Zusammenarbeit mit den Landeskartellbehörden hat die neue Abteilung mit der Bezeichnung B 10, die am 2. Januar 2008 ihre Arbeit aufgenommen hat, die Aufgabe, vor
allem die Angemessenheit der Strom- und Gaspreise wettbewerbsrechtlich zu überprüfen. Gegründet wurde die neue Energieeinheit mit zunächst acht Vollzeitstellen, nachdem das Bundeskartellamt im Zuge der Preismissbrauchsnovelle zusätzliche Stellen erhalten hatte.
"Der Wettbewerb auf den Gas- und auch auf den Strommärkten ist noch nicht ausreichend in Gang gekommen. Das Bundeskartellamt hat mit seiner strikten Untersagungspraxis in der Fusionskontrolle und seinem energischen Vorgehen gegen Marktabschottungen wie z. B. durch langfristige Gaslieferverträge schon wichtige strukturelle Schritte für mehr Wettbewerb eingeleitet. Jetzt geht es intensiver als bisher darum, unmittelbar zum Nutzen des Verbrauchers zu prüfen und wo erforderlich sicherzustellen, dass die Preise auf den Strom- und Gasmärkten wettbewerbsgerecht sind", so Kartellamtspräsident Heitzer.
Die Preismissbrauchsnovelle trat als Teil verschiedener Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung des Wettbewerbs auf den deutschen Gas- und Strommärkten zum 22. Dezember 2007 in Kraft. Sie sieht die Vereinfachung der Verfolgung überhöhter Gas- und Strompreise durch Bundeskartellamt und den Landeskartellbehörden vor.
Besonders das Vergleichsmarktkonzept (Vergleich der Strom- und Gaspreise zwischen strukturell vergleichbaren Unternehmen) wird dadurch erleichtert. Mit der Novelle wurde die Überprüfung der Angemessenheit der Kosten auf eine gesetzliche Basis gestellt. Weiterhin wurde die Beweislast für überhöhte Preise in bestimmtem Umfang den Strom- und Gasunternehmen auferlegt und der Sofortvollzug von Entscheidungen der Kartellbehörden festgeschrieben.