CDU/CSU-Fraktion: Anteil von 30% Ökostrom bis 2020 nur mit Energieleitungsausbaugesetz

  1. 16.01.2008 08:33
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Gemäß einer Pressemitteilung vom 11.01.2008 kommentiert der Koordinator in Energiefragen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Joachim Pfeiffer, MdB, den Bericht der Bundesnetzagentur zum Zustand der deutschen Übertragungsnetze wie folgt:
Pläne des Bundeswirtschaftsministers, ein Energieleitungsausbaugesetz im Mai als Teil des Klima- und Energiepakets auf den Weg zu bringen, werden von der Fraktion unterstützt. Genehmigungsverfahren, die von einem Bundesland zum nächsten unterschiedlich sind, sollen vereinheitlicht und der Rechtsweg verkürzt werden.

Die Bundesregierung hat zwei wichtige Ziele in der Energiepolitik: mehr erneuerbare Energien (Ökostrom) und mehr Wettbewerb. Um dies umsetzen zu können, muss jedoch dringend das Stromnetz ausgebaut werden. Geschieht dies nicht, könnten der deutschlandweite Stromgroßhandel und die Einspeisung von Strom aus regenerativen Kraftwerken in das Netz gefährdet sein.
Hauptursache der Probleme sieht die Bundesnetzagentur jedoch nicht in den Versorgern, sondern vielmehr in den langen Genehmigungsverfahren, die teilweise bis zu 10 Jahre dauern.

Um bis 2020 in Deutschland einen Anteil von 30% Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) anbieten zu können, ist eine Doppelstrategie notwendig: Zum Einen ist eine bessere Marktintegration durch mehr nachfrageorientierte Förderung notwendig, zum Anderen ist der Netzausbau dringend erforderlich. Ähnliches gilt für den Wettbewerb: Der Bau von neuen Kraftwerken alleine reicht nicht aus. Es wird vielmehr eine Netzinfrastruktur benötigt, die einen einwandfreien Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage schafft.

Die ambitionierten Ausbauziele der Bundesregierung in Sachen erneuerbare Energien sind ohne ein Energieleitungsausbaugesetz gefährdet, die Versorgungssicherheit ist durch Engpässe bedroht. Hier muss dringend gehandelt werden, bevor das Licht ausgeht.

In vielen Stromrechnern, können Sie bereits heute den Anteil von Ökostrom bestimmen bzw. Ökostrom als Stromquelle in der Stromberechung angeben.





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