Discounter Lidl hat gegen die E.ON-Tochtergesellschaft Flexstrom eine einstweilige Verfügung beantragt. Flexstrom hatte sich die Domains www.lidlstrom.de und www.lidl-strom.de registrieren lassen und Besucher dieser Seiten auf die eigene Homepage umgeleitet. Trotz der schnellen Reaktion des Discounters landen nach wie vor Besucher der Seite lidlstrom.de auf der Internetpräsenz von Flexstrom.
Im Rahmen einer Zusammenarbeit mit
"E wie einfach" hatte Lidl Ende letzen Jahres Tarifpakete für einen Wechsel zu Stromanbieter und E.ON-Tochter Flexstrom angeboten. Allerdings hatte der Discounter dabei wohl
vergessen, sich die Domain "lidlstrom.de" eintragen zu lassen. Flexstrom versprach den Lidlkunden die Zahlung eines Bonus, wenn sie den Wechselantrag zu Flexstrom anstatt zu "E wie einfach" schicken. Allerdings hat Flexstrom ein komplett anderes Stromtarifmodell: Dort wird der Strom im Voraus für ein Jahr eingekauft, die Preise sind deutschlandweit einheitlich. Tarife von "E wie einfach" werden entsprechend der Allgemeinen Stromtarife des lokalen Versorgers abgerechnet: Es wird immer ein Cent/kwh weniger berechnet als beim Grundversorgungstarif, des lokalen Anbieters.