Mit Wirkung vom 01.01.2008 hat die Bundesnetzagentur die Netzentgelte der EnBW Transportnetze AG (Stuttgart), der RWE Transportnetz Strom GmbH (Essen) sowie der Vattenfall Europe Transmission GmbH (Berlin) genehmigt.
Es gab deutliche Kürzungen gegenüber den beantragten Kosten, die zwischen 15 und 29% lagen. Diverse Rechtspositionen wurden, wie in den vorhergehenden Prüfungen, auch dieses Mal nicht anerkannt, was einen großen Teil der Absenkungen ausmacht.
Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth bemerkte, dass die neuen Entscheidungen zeigen, dass definitiv Spielraum zur Kostenreduktion vorhanden sind, ohne dass diese Kürzungen zu Lasten der Netzsicherheit oder Qualität der Stromversorgung gehen. Auch wird die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber dadurch nicht beeinflusst.
Eine Senkung war trotz erheblich gestiegener Kostenbelastung möglich. Eingespeiste Strommengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (Ausgleich der unsteten Windenergie) werden bundesweit zwischen den Übertragungsnetzbetreibern ausgeglichen und führen bei allen deutschen Übertragungsnetzbetreibern zwar zu stetig steigenden Belastungen. Erlöse aus Engpassauktionen an den Grenzkuppelstellen zum Ausland tragen jedoch dazu bei, den internationalen Stromaustausch zu fördern und den Wettbewerb im EU-Raum zu stärken.
Strompreiserhöhungen können gemäß Kurt also
nicht mit gestiegenen Netzkosten begründet werden.
Die nun festgelegte Kostenbasis wird die Grundlage für die Bestimmung der zulässigen Erlösobergrenze in der ersten, fünfjährigen Regulierungsperiode der Anreizregulierung ab dem 1. Januar 2009 bilden.