Vattenfall: Netzentgelte von Bundesnetzagentur genehmigt

  1. 24.01.2008 08:27
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Die Netzentgelte der Vattenfall Europe Distribution Hamburg GmbH und der Vattenfall Europe Distribution Berlin GmbH wurden von der Bundesnetzagentur für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2008 genehmigt.

Die Entgelte der Vattenfall Europe Distribution Hamburg GmbH wurden gegenüber den beantragten Kosten um 18% gekürzt, im Fall von Vattenfall Europe Distribution Berlin GmbH waren es 16%. Hauptgründe der Kürzungen waren, wie im Jahr zuvor, Rechtspositionen der Unternehmen, die in den aktuellen Anträgen aufrechterhalten wurden. Die Kürzungen führen zu einem Absenken der Netzentgelte für alle Kundengruppen.

Je nach Spannungsebenen und Verbrauchsbereichen fallen die Preissenkungen unterschiedlich hoch aus. "In Berlin verbilligt sich z. B. die Netznutzung für einen durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh um rund 22 Euro. Dies entspricht in diesem Beispiel einer Absenkung der Nettoentgelte für die Netznutzung von etwa 12 Prozent", so der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.

In Hamburg erfolgt eine leichte Senkung um rund 1%. Die fast gleichbleibenden ohnehin schon niedrigeren Entgelte in Hamburg liegen auch in gegenläufigen Kosteneffekten begründet. Gestiegen sind die Energiebeschaffungskosten zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste sowie die Investitionstätigkeit und der langfristige Wartungsbedarf. Allerdings gewähren diese Maßnahmen die Sicherheit und Qualität des Netzes. "Dieses Beispiel zeigt sehr deutlich, dass wir der Frage der Investitionen in die Netzqualität einen hohen Stellenwert bei unseren Entscheidungen geben. Durch die erfolgten Kürzungen wird daher weder die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber noch die Netzsicherheit berührt. Das Hamburger Beispiel macht deutlich, dass gegenteilige Behauptungen nicht zutreffen", so Kurth.

Eine besondere Bedeutung kommt diesen Ergebnissen zu, da sie die Grundlage für die Bestimmung der zulässigen Erlösobergrenze in der ersten, fünfjährigen Regulierungsperiode der Anreizregulierung ab dem 1. Januar 2009 bilden wird.





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