Die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein hat eine Informationsbroschüre zum Thema "Zahnbehandlung und Steuern" mit gleichnamigem Titel herausgebracht. Die Broschüre liegt in Zahnarztpraxen aus und kann kostenlos mitgenommen werden.
Auch wenn sich zu Jahresbeginn einige gesetzliche und steuerliche Regelungen geändert haben, gehört der Eigenanteil bei Zahnbehandlungen nach wie vor zu den außergewöhnlichen Belastungen und kann bei der Lohn- und Einkommenssteuer geltend gemacht werden.
Ob sich diese Zahnarzt-Aufwendungen im Einzelfall auch steuermindernd auswirken, hängt von diversen Faktoren ab: Familienstand, Zahl der Kinder, Höhe des Einkommens. Auf jeden Fall müssen Belege aufbewahrt werden, um die Kosten nachweisen zu können.
Als Beispiel: Ein alleinverdienender Familienvater von 3 Kindern hat ein Monatseinkommen von 1.500 Euro. Die Grenze der Eigenbelastung liegt hier bei 180 Euro im Jahr. Alle weiteren Krankenkosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können nach §33 des Einkommenssteuergesetzes als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.
Kammervorstandsmitglied Dr. Kai Voss empfiehlt, sich in dieser Sache von einem Steuerberater, dem Finanzamt oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen.
Die Zahnärztekammer bietet darüber hinaus die Möglichkeit, die persönliche Grenze des jährlichen steuerlichen Grenzbetrags im Internet ermitteln zu lassen:
www.zahnaerztekammer-sh.de.