Immobilienkredite: Rechte der Verbraucher müssen gestärkt werden

  1. 03.02.2008 11:16
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In einer Pressemitteilung äußert sich die CDU/CSU-Fraktion zu der anhaltenden Diskussion um die Rechte der Verbraucher bei Immobilienkrediten im Anschluss an die Anhörung zum Risikobegrenzungsgesetz am 23. 01.2008. Otto Bernhardt MdB (finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion), Peter Bleser MdB (Sprecher der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) sowie die zuständigen Berichterstatter Leo Dautzenberg MdB (Obmann im Finanzausschuss) und Julia Klöckner MdB (Verbraucherschutzbeauftragte der Fraktion) kommentieren wie folgt:

Die durch den Verkauf von Immobilienkrediten hervorgerufenen Sorgen und Ängste der Verbraucher werden von der Fraktion sehr ernst genommen. Es besteht Handlungsbedarf, was nicht nur die Anhörung des Finanzausschusses verdeutlicht hat. Das Kreditgeschäft in Deutschland darf nicht durch Unsicherheit und Ratlosigkeit geprägt sein. Es ist wichtig, die Rechte der Verbraucher zu stärken. Der volkswirtschaftliche Nutzen des Verkaufs von Krediten für die deutsche Wirtschaft wird von uns keinesfalls verkannt, im Gegenteil: Es werden ausgewogene Maßnahmen angestrebt und keine übertriebenen Schnellschüsse.

Von wesentlicher Bedeutung sind:

- Ungerechtfertigte Zwangsvollstreckungen, die etwa durch den Übergang der Grundschuld auf gutgläubige Dritte entsteht, gilt es zu unterbinden. Es wird eine Übertragung des entsprechenden Sicherungsvertrags auch auf den Käufer der Grundschuld vorgeschlagen, um somit bestehende Unsicherheiten zu vermeiden.

- Informationen über den Verkauf eines Kredits müssen dem Kreditnehmer unverzüglich mitgeteilt werden, wenn der Ansprechpartner nicht der gleiche bleibt.

- Das Angebot von Banken und Sparkassen, den Kreditnehmern zukünftig zwei Immobilienkreditarten anbieten zu wollen, wird begrüßt: Die eine Variante darf verkauft werden, die andere nicht. Die öffentliche Diskussion hat hier zu einer zufriedenstellenden Reaktion der Kreditinstitute geführt. In den nächsten Tagen und Wochen werden weitere Selbstverpflichtungen der Institute erwartet. Der Verbraucher hat dann die Möglichkeit, sich einen Dienstleister auszusuchen, der die für ihn passende Kreditvariante anbietet.

- Es muss weiterhin rechtlich klargestellt werden, dass ein Kreditverhältnis nicht allein dann gekündigt werden kann, wenn der Kreditgeber das Vertrauensverhältnis zum Kunden verloren hat. Kunden, die ihre Kredite ordnungsgemäß bedienen, dürfen nicht rechtlos gestellt werden. Hier wird an Regelungen gearbeitet, die auch Vorgaben von Basel II berücksichtigen.




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