Der Ausstoß von Treibhausgasen hat sich in Thüringen seit 1990 um ca. 53% verringert. Das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt nennt als Gründe dafür vorrangig die wirtschaftlichen Umstrukturierungen sowie die Umstellung, Stilllegung und Schaffung neuer Kapazitäten bezüglich Stromproduktion, aber auch die Modernisierung von Gebäuden.
Somit liegt die Reduktion der
Treibhausgase in Thüringen bereits heute weit über den angestrebten Reduktionswerten für 2030 von bis zu 30% auf europäischer und bis zu 40% und nationaler Ebene. Ebenso liegt Thüringen beim Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bereits bei über 11,8%. „Diesen Anteil wollen wir bis zum Jahr 2010 auf 15 Prozent und bis 2020 auf 25 Prozent steigern und damit einen deutlichen Beitrag zum EU-Ziel (20% bis 2020) leisten“, erklärte der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar.
Etwa 90% der genutzten Ökostroms stammt aus Biomasse. Das im Oktober 2007 beschlossene Thüringer Bioenergieprogramm soll diese Entwicklung weiter fortführen. „Klimaschutz und Energieversorgung sind unauflösbar miteinander verbunden. Thüringen braucht eine starke einheimische Energiebasis, die sich vor allem auf regenerative Energien stützen muss“, so Dr. Sklenar weiter. Er verdeutlichte, dass Thüringen das Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung unterstützt.
In Thüringen liegt die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung bereits auf einem hohen Niveau. Rund 90% des in Thüringen aus fossilen Energieträgern erzeugten Stroms, der fast ausschließlich auf Gas basiert, wird in Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung hergestellt.
Ökostrom im Gebäudebestand einzusetzen ist nach Auffassung Thüringens notwendig. Die Beschäftigungslage im Handwerk, die Minderung der Energieimport-Abhängigkeit sowie langfristig geringere Energiekosten für Eigentümer und Mieter sind volkswirtschaftliche Nebeneffekte des Einsatzes erneuerbarer Energien. „Darum ist es nach Auffassung der Thüringer Landesregierung erforderlich, auch im Gebäudebestand über mehr als das Marktanreizprogramm nachzudenken. Wir werden uns im Bundesrat in Übereinstimmung mit vielen Ländern für eine entsprechende Weiterentwicklung des Gesetzentwurfes einsetzen“, so Dr. Sklenar abschließend.