BEE: Bei EEG und Wärmegesetz besteht Nachbesserungsbedarf

  1. 07.03.2008 07:27
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Im Bundestag wurden am 21.02. in erster Lesung die Regierungsentwürfe des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes beraten. Das umfassende Gesetzespaket ist zwar gemäß dem Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) ein wichtiger erster Schritt, jedoch hofft man auf Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren, um deutsche Klima- und Energieziele erreichen zu können.

Innerhalb weniger Jahre ist mit Hilfe des EEG ein Anstieg der Stromproduktion aus Wind, Wasser, Bioenergie, Solarenergie und Erdwärme auf mehr als 14% Prozent des gesamten deutschen Stromverbrauchs gelungen. Es wird darauf hingearbeitet, dass bis 2020 ein Anteil von deutlich über 35 Prozent möglich ist.

2007 sind die Investitionen in neue Anlagen aufgrund der massiven Preissteigerungen für Stahl und andere Rohstoffe eingebrochen. Das EEG schreibt sinkende Vergütungssätze vor, wo hingegen der konventionelle Energiesektor diese Preissteigerungen an die Stromkunden weitergeben kann. Eine zügige Beratung des Bundestags wurde daher vom BEE begrüßt.

Ein weiteres großes Hindernis eines schnellen Ausbaus Erneuerbarer Energien ist der ungenügende Netzausbau. Das EEG kann hier helfen, mit Anreizen für eine bessere Integration der Erneuerbaren Energien zu einer effektiveren Ausnutzung der Netzkapazitäten beizutragen.

Auf dem Wärmemarkt stagniert das Wachstum Erneuerbarer Energien schon lange, da es in diesem Sektor kein wirksames Instrument gibt. Doch gerade der Wärmemarkt ist es, der mit vergleichsweise geringem Aufwand den Einsatz von Öl und Gas vermeiden kann. Ein funktionierendes Wärmegesetz kann bis 2020 einen Anteil von 20% Erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch erzielen. Die Bundesregierung hingegen nimmt plant mit ihrem Entwurf lediglich 14% und hat nur für den Neubausektor eine Regelung vorgelegt. „Der Entwurf des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz schöpft das enorme Potenzial Erneuerbarer Energien für den Wärmemarkt so noch nicht aus und schützt die Verbraucher nicht ausreichend vor den ansteigenden Ölpreisen“, kommentiert Milan Nitzschke, Geschäftsführer des BEE, das Vorhaben.





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