Pflegereform: Bessere Entlastung von Familien mit behinderten und pflegebedürftigen Kindern

  1. 27.03.2008 12:11
  2. Versicherung (allgemein)
  3. Tarifeverzeichnis

Am 14.03. wurde im Plenum des Deutschen Bundestages über das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung abgestimmt. Hubert Hüppe, Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen kommentiert:

Die Pflegereform bringt eine Vielzahl von Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige. Die finanzielle Aufstockung der Betreuungskosten für Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz, die bislang keine Pflegestufe hatten, wird als wesentlicher Fortschritt gewertet. Zu dieser Personengruppe zählen nicht nur Demenzerkrankte, sondern auch geistig behinderte Menschen. An Stelle von Betreuungskosten von 460 Euro pro Jahr können Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nun bis zu 200 Euro pro Monat erhalten.

Die Reform der Pflegeversicherung wird Familien mit behinderten und pflegebedürftigen Kindern besser entlasten. Behinderte und pflegebedürftige Kinder können zukünftig bei Nichtvorhandensein von kindgerechten Pflegeplätzen im Rahmen der Kurzzeitpflege nun auch bei der Unterbringung in Einrichtungen der Behindertenhilfe Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.

Die Situation pflegender berufstätiger Angehöriger wird durch die Pflegezeit deutlich verbessert.

Auch können mehr pflegebedürftige Menschen länger in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt werden. Arbeitnehmer, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, haben nun einen Anspruch auf eine bis zu sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit mit anschließender Rückkehrmöglichkeit. In akuten Fällen kann darüber hinaus eine Freistellung von der Arbeit bis zu zehn Tagen gewährt werden.

Die Koalitionsparteien haben die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert, dafür zu sorgen, in Modellprojekten die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets auch in der Pflegeversicherung unter Aufhebung der bisherigen Gutscheinlösung zu untersuchen. Das Pflegegeld steht bisher als Budgetleistung zur Verfügung. Pflegesachleistungen werden hingegen in Form von Gutscheinen ausgegeben.

Bei der Reform der Pflegeversicherung hat sich die Union massiv dafür eingesetzt, dass Leistungen der Pflegeversicherung an die Bedürfnisse pflegebedürftiger, behinderter und älterer Menschen angepasst werden. Erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 unter einer unionsgeführten Regierung, werden die Leistungen der Pflegeversicherung spürbar angehoben.





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