Auch die Reform der Verbraucherinsolvenz war anlässlich des 25. Weltverbrauchertages am 15. März 2008 Thema des Bundesministeriums der Justiz, welches aktuelle Projekte unter Leitung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorstellte.
Der Deutsche Bundestag hat am 14. Februar 2008 in erster Lesung die Reform der Verbraucherinsolvenz beraten, die dem Verbraucherschutz im besonderen Maße Rechnung trägt.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass auch komplett mittellosen Verbrauchern, die Schulden aufgrund von Krediten, Käufen und Darlehen haben, Schutz vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie eine umfassende Entschuldung gewährt werden kann, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet werden muss.
Mit dem vereinfachten Entschuldungsverfahren soll ein sozial gerechter Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen von Gläubigern und Schuldnern geschafft werden. Dem redlichen Schuldner soll somit eine Chance auf einen schuldenfreien Neubeginn gegeben werden.
Weitere Informationen unter
http://www.bmj.bund.de/verbraucherinsolvenz .