Die ab 01.01.2009 geltende Abgeltungsteuer wird manchen Sparer ins Grübeln bringen. Mit einheitlich 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer wird sie auf alle Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne erhoben. Die bisherige Zinsabschlagsteuer entfällt.
Sparer, die eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) besitzen, müssen keine Veränderung fürchten, denn diese gilt auch für die neue Abgeltungsteuer. Der Anleger ist von der Abgeltungssteuer befreit, solange der Bank eine gültige NV-Bescheinigung vorliegt.
NV-Bescheinigungen können weiterhin, auch nach Einführung der Abgeltungsteuer, beantragt werden. Eine NV-Bescheinigung kann jeder bekommen, der keine Einkommensteuer zahlen muss, als unter anderem Rentner, Studenten und andere Geringverdiener. Die Antragstellung ist einfach: Lediglich Angaben zum voraussichtlich zu versteuernden Einkommen werden abgefragt. Liegt der Bank eine NV-Bescheinigung vor, zahlt diese Kapitalerträge steuerfrei aus - auch dann, wenn der Sparer-Freibetrag bzw. ab 2009 den Sparer-Pauschbetrag überschritten wird.
In der Broschüre "Die Abgeltungssteuer – Informationen für Privatkunden" hat der Bankenverband 38 Fragen und Antworten zusammengestellt. Sie kann kostenlos per Fax 030/1663-1299 (kein Faxabruf) angefordert, oder direkt beim Bundesverband deutscher Banken, Burgstraße 28, 10178 Berlin bestellt werden. Ein Download steht unter www.bankenverband.de bereit.
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