Einführung der Abgeltungssteuer ab 01.01.2009

  1. 04.04.2008 07:32
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Die ab 01.01.2009 geltende Abgeltungsteuer wird manchen Sparer ins Grübeln bringen. Mit einheitlich 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer wird sie auf alle Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne erhoben. Die bisherige Zinsabschlagsteuer entfällt.

Sparer, die eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) besitzen, müssen keine Veränderung fürchten, denn diese gilt auch für die neue Abgeltungsteuer. Der Anleger ist von der Abgeltungssteuer befreit, solange der Bank eine gültige NV-Bescheinigung vorliegt.
NV-Bescheinigungen können weiterhin, auch nach Einführung der Abgeltungsteuer, beantragt werden. Eine NV-Bescheinigung kann jeder bekommen, der keine Einkommensteuer zahlen muss, als unter anderem Rentner, Studenten und andere Geringverdiener. Die Antragstellung ist einfach: Lediglich Angaben zum voraussichtlich zu versteuernden Einkommen werden abgefragt. Liegt der Bank eine NV-Bescheinigung vor, zahlt diese Kapitalerträge steuerfrei aus - auch dann, wenn der Sparer-Freibetrag bzw. ab 2009 den Sparer-Pauschbetrag überschritten wird.

In der Broschüre "Die Abgeltungssteuer – Informationen für Privatkunden" hat der Bankenverband 38 Fragen und Antworten zusammengestellt. Sie kann kostenlos per Fax 030/1663-1299 (kein Faxabruf) angefordert, oder direkt beim Bundesverband deutscher Banken, Burgstraße 28, 10178 Berlin bestellt werden. Ein Download steht unter www.bankenverband.de bereit.

Weitere Infos rund um die Themen Geld, Steuern und Vorsorge sowie einen Finanzrechner, ein Glossar mit Begriffserklärungen sowie weiterführende Links und Podcasts finden Verbraucher unter www.infos-finanzen.de.





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