Die Verbraucherkredit-Richtlinie wurde nun vom Rat der Europäischen Union für Verkehr, Telekommunikation und Energie endgültig gebilligt. Die Richtlinie soll Transparenz für den Verbraucher bringen. Sie enthält definitive Vorgaben für die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten (Grundsatz der Vollharmonisierung). In Zukunft sollen auch Renovierungs- und Überziehungskredite (anders als Immobilienkredite oder solche, die durch Grundpfandrechte gesichert sind) in der Richtlinie berücksichtigt werden, um eine Verzerrung des Wettbewerb zwischen den verschiedenen Kreditformen zu verhindern.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: "Die Verbraucherkreditrichtlinie bringt viele praktische Vorteile für Europas Verbraucherinnen und Verbraucher. Künftig wird europaweit ein echter Angebotsvergleich bei Krediten möglich sein: Anbieter unterliegen einheitlichen Transparenzregeln. Der effektive Jahreszins eines Kredits wird nach einheitlichen Maßstäben berechnet."
In der neuen Verbraucherkredit-Richtlinie geht es vor allem um folgende Inhalte:
- Wirbt ein Kreditgeber mit einem Zinssatz, so müssen ergänzende Angaben bezüglich der Kreditbedingungen, wie Höchstbetrag, effektiver Jahreszins und Gebühren genannt werden;
- Vor Abschluss eines Kreditvertrages muss der zukünftige Kreditnehmer als vorvertragliche Information ein EU-einheitliches Formular (Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite) erhalten, in dem alle wesentlichen Kreditinformationen enthalten sind. Das Formular soll helfen, EU-weit nach günstigen Angeboten suchen zu können, auch wenn man die Landessprache nicht 100%ig beherrscht. Auch sollen fragwürdige Praktiken unterbunden werden, die die tatsächlichen Kreditkosten undurchschaubar machen.
Kreditverträge müssen folgendes beinhalten:
- Das Recht, einen Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, galt bisher nur in Deutschland und einigen Mitgliedsstaaten. Künftig wird das Widerrufsrecht europaweit gelten;
- Vorgaben für eine einheitliche Berechnung des effektiven Jahreszinses – so soll verhindert werden, dass unklare Angaben dem Kreditnehmer bessere Konditionen vortäuschen als sie es tatsächlich sind. So konnte bisher ein scheinbar günstiger Kredit zusammen mit einer teuren Restschuldversicherung abgeschlossen werden. Künftig sind die Beträge der Versicherung in den Kreditkosten zu nennen;
- Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung, die der Kreditgeber bei frühzeitiger Rückzahlung der Kreditsumme verlangen darf, wird begrenzt.
Mit der neuen Verbraucherkredit-Richtlinie werden gleichzeitig der Verbraucherschutz und die Vertiefung des europäischen Binnenmarkts gestärkt.
"Natürlich werden die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Kredite weiterhin bei Banken und Sparkassen in ihrer Nähe, jedenfalls im eigenen Lande, aufnehmen. Die Richtlinie wird es aber dem wachsenden Anteil mobiler Bürger und den Nutzern des Internet-Banking erleichtern, die Grenzen ihrer nationalen Kreditmärkte hinter sich zu lassen. Wir kaufen ganz selbstverständlich Waren aus der ganzen Welt. Warum sollte der Kredit dazu nicht aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union kommen Es ist jetzt eine Herausforderung für die Banken und Sparkassen, das erforderliche Vertrauen der Verbraucher aus anderen Mitgliedstaaten zu erwerben", so Zypries weiter.
Um legal in Kraft zu treten, muss die Richtlinie jetzt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Die Umsetzung muss innerhalb von zwei Jahren in dem innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten erfolgen.