Wohneigentum darf in Riester-Förderung einbezogen werden

  1. 17.04.2008 10:28
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Die IG BAU befürwortet die Entscheidung, dass nun auch Wohneigentum in die so genannte Riester-Förderung einbezogen werden darf. Die staatliche Förderung des Erwerbs von Immobilien zu Zwecken der Altersvorsorge wurde vom Kabinett beschlossen. Nach langem Hin und Her wurde damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag erfüllt. Sparverträge für die Riester-Rente dürfen demnach künftig für den Kauf oder Bau von Wohneigentum genutzt werden. Das Eigenheimrentengesetz tritt jedoch nicht wie ursprünglich vereinbart ab Januar 2007 in Kraft, sondern gilt lediglich rückwirkend zum 1. Januar 2008.

"Jedem muss klar sein, dass dies keine Kompensation der Eigenheimzulage darstellt. Aber es ist richtig, private Vorsorge auch dann staatlich zu fördern, wenn es sich nicht um eine Rentenversicherung sondern eine Immobilie handelt", so IG BAU-Vorsitzender Klaus Wiesehügel.

Zusammen mit 20 Verbänden der Wohnungswirtschaft hat die IG BAU den Gesetzesentwurf begleitet. Jedoch blieb die Anregung, auch vermietetes Wohneigentum in die Förderung aufzunehmen, unberücksichtigt, ebenso Defizite bei den beabsichtigten Steuernachlässen. Wiesehügel weiter: "Wir erhoffen uns mittelfristig einige Impulse für den Wohnungsbau."





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