In der Alterssicherung der Landwirte werden, wie auch in der Entwicklung in der Gesetzlichen Rentenversicherung, die Renten zum 1. Juli 2008 angehoben. Die geltende Rentenformel ergäbe lediglich eine Anhebung um 0,46%, die Bundesregierung beabsichtigt jedoch nach Angaben des Gesamtverbands der landwirtschaftlichen Alterskassen eine Aufstockung um 1,1%. Der bei der Entwicklung der verfügbaren Einkommen eigentlich zu berücksichtigende Anstieg des Altersvorsorgeanteils soll zu diesem Zweck verschoben werden.
Aufgrund des geplanten Eingriffs in die Rentenformel ändert sich der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2008 von 12,13 Euro auf 12,26 Euro in den alten Bundesländern und von 10,66 Euro auf 10,78 Euro in den neuen Bundesländern. Ein Landwirt in Westdeutschland mit Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente erhält so nach 40 Beitragsjahren 490,20 Euro statt bisher 485,01 Euro, wobei noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einzubehalten sind.