Schikane durch Netzbetreiber: Bundesverband Solarwirtschaft schlägt Alarm!

  1. 20.05.2008 08:10
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Obwohl die vorrangige und hinderungsfreie Einspeisung von Solarstrom durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgeschrieben ist, machen Netzbetreiber vielerorts den Betrieb von Solarstromanlagen durch Privatpersonen unmöglich. In letzter Zeit kam es zu immer häufigeren Beschwerden beim Bundesverband Solarwirtschaft.

Die konventionelle Energiewirtschaft sieht die Photovoltaik, die zur Massenanwendung tauglich und dezentrale ist, als Konkurrenz an und bekämpft sie. Derzeit laufen massive Projekte und Investitionen zu Gunsten neuer fossiler Kraftwerke. Auch wenn der Anteil der Solarenergie am deutschen Strommix noch relativ gering ist, langfristig haben die großen Energieversorger jedoch Angst, dass Ökostrom aus Sonnenenergie ernst zu nehmenden Wettbewerber für Strom aus fossilen Großkraftwerken wird. Während die Preise für konventionell erzeugten Strom rasant steigen, werden die Solarstrompreise nach Expertenansicht bereits in sieben bis acht Jahren unter die Verbraucherpreise von fossilem Strom sinken.

Der BSW-Solar (Bundesverband Solarwirtschaft) hat herausgefunden, dass derzeit Netzbetreiber wie die RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Vorbehaltsklauseln in ihren Einspeiseverträgen verankert haben, mit denen die Vergütungszahlungen unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit des EEG gestellt werden. Bei Anlagenbetreibern und potentiellen Investoren führt dies im Kleinanlagenbereich zu Verunsicherungen, denn häufig werden die PV-Anlagen über Kredite finanziert, die zurückgezahlt werden müssen.

Diese Vorbehaltsklausel der Netzbetreiber hält der BSW-Solar für haltlos, da sie den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofs zuwiderläuft. In beiden Instanzen wurde unmissverständlich festgestellt, dass das EEG absolut verfassungskonform bzw. auch EU-wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sei.

Weiterhin werden in der Praxis von Netzbetreibern private Verträgen mit dem Anlagenbesitzern zu schlechteren Konditionen abgeschlossen als es im EEG geregelt ist. Zum Beispiel werden Regress-Ansprüche von Anlagenbetreibern bei Netzausfällen unterlaufen. Die neuste Masche der Netzbetreiber ist es nun, Gebühren für die Angebotserstellung des Netzanschlusses zu erheben. Diese Maßnahme führt zur Verzögerung der Inbetriebnahme und Verunsicherung des Anlagenbetreibers.

Die genannten Praktiken werden vom BSW-Solar scharf kritisiert. Carsten Körnig, Geschäftsführer: "Offensichtlich wollen einige Netzbetreiber und Energieversorger mit aller Macht den gesetzlich verankerten und politisch gewollten Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland untergraben. Die Einschüchterungen treffen vor allem Privatpersonen, die juristische Auseinandersetzungen mit den Unternehmen scheuen."

Die Beschwerden häufen sich und der Zeitpunkt überrascht nicht: Der Deutsche Bundestag berät aktuell über die Zukunft der Solarförderung in Deutschland, noch vor der Sommerpause wird mit einer Entscheidung gerechnet. Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) aus Essen, welches dem Energieversorger RWE AG nahe steht, forderte jüngst, die Solarförderung um 30 Prozent zu kappen.






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