Im Rahmen der Reform der gesetzlichen Unfallversicherung war bisher nicht klar, in welcher Weise Arbeitgeber zukünftig die geleistete Arbeit ihrer Angestellten erfassen sollen. Bundesministerium und die Träger der Unfallversicherung (Unfallkassen und Berufsgenossenschaften) haben sich zu diesem Thema verständigt mit dem Resultat, dass die Zeiterfassung so wie bisher erfolgen kann, also keine Aufrüstung auf aufwändige Zeiterfassungssysteme notwendig ist um den Anforderungen Stand zu halten.
Dr. Walter Eichendorf, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erklärt: "Arbeitgeber können damit auch weiter Verfahren nutzen, deren Praxistauglichkeit belegt ist. Weder die Bundesregierung noch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben ein Interesse daran, Arbeitgebern das Leben mit bürokratischen Regelungen schwer zu machen. Das haben wir mit unserem Einsatz in dieser Sache bewiesen."
Mit der Modernisierung entfällt die Pflicht, der Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse jährlich die geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeiter mitzuteilen. Dies erfolgt nun im Rahmen der Meldung zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Rentenversicherung. Wenn dem Arbeitgeber genaue Angaben über die Anzahl der Stunden vorliegen, trägt er diese ein. Wenn nicht, wird die geschuldete Zahl eingetragen. Für den Fall, dass selbst diese Zahl nicht vorliegt, ist der Richtwert für Vollarbeiter anzugeben. Die erhobenen Daten werden im Rahmen des Beitragsverfahrens genutzt.