Wird man im Auslandsurlaub Opfer eines Raubs, dann ersetzt in der Regel die Hausratversicherung im Rahmen des Außenversicherungsschutzes den Schaden, sofern sich die Gegenstände nicht länger als 3 Monate außerhalb der eigenen Wohnung befanden. Allerdings muss sich der Versicherte an ein paar Regeln halten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Der Auto- und Reiseclub Deutschland warnt in Zusammenarbeit mit dem Anwalt-Suchservice davor, die Meldepflicht zu ignorieren. Dieser muss unverzüglich nachgekommen werden und nicht erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub.
Vor dem Amtsgericht München wurde unter dem Aktenzeichen 222 C 35329/06 ein Fall verhandelt, in dem ein Mann seine Versicherung auf Schadensersatz für eine in Südamerika geraubte Reisetasche verklagte. Der Kläger hatte keine Aussicht auf Erfolg, da er den Raub erst 2 Monate nach Rückkehr seiner Versicherung meldete, womit er seine Pflichten gegenüber der Versicherung verletzt hat, obwohl er generell gegen diese Schaden versichert war. Als Begründung wurde angeführt, dass Versicherungen darauf angewiesen sind, Schäden so schnell wie möglich gemeldet zu bekommen, um ihrerseits die Möglichkeit zu haben, eigene Maßnahmen zur Aufklärung zu ergreifen.