Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze 2008

  1. 01.08.2008 10:23
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Versicherungspflichtgrenze 2008



Als Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) bezeichnet man das Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers pro Jahr, bis zu welchem eine gesetzliche Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Die Bundesregierung passt diese Krankenversicherungspflichtgrenze jedes Jahr unter Berücksichtigung der Entwicklung der Bruttogehälter des letzten Jahres neu an und erlässt diese per Rechtsverordnung.

Übersteigt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt von Angestellten und Arbeitern die festgelegte Jahresarbeitsentgeltgrenze, und ist dies auch für die Zukunft zu erwarten, so sind diese nicht zur gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet. Sie können wählen zwischen einer privaten oder freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung. Sobald ein Arbeitnehmer oder Arbeiter jedoch wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, tritt die gesetzliche Versicherungspflicht wieder ein, wobei es hier unter Umständen die Möglichkeit der Befreiung gibt.

Allgemeine Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze = JAEG) 2008:
EUR 4.012,50/Monat = EUR 48.150/Jahr

Beitragsbemessungsgrenze 2008



Als Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet man den höchsten Bruttoverdienst, der für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge genommen wird. Sie wird jährlich von der Bundesregierung per Rechtsverordnung neu festgelegt und betrifft die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Anpassung orientiert sich an der Entwicklung des Bruttolohns im vorausgegangenen Jahr.

Der Sozialversicherungsbeitrag steigt nicht mehr an, wenn ein Bruttoverdienst über der Bemessungsgrenze liegt was dazu führt, das Personen mit sehr hohem Bruttoeinkommen prozentual weniger einzahlen als solche, die ein geringeres Bruttoeinkommen vorweisen.

Beitragsbemessungsgrenzen für 2008:

Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
in den alten Bundesländern: EUR 3.600/Monat = EUR 43.200/Jahr
in den neuen Bundesländern: EUR 3.600/Monat = EUR 43.200/Jahr

Gesetzliche Rentenversicherung
in den alten Bundesländern: EUR 5.300/Monat = EUR 63.600/Jahr
in den neuen Bundesländern: EUR 4.500/Monat = EUR 54.000/Jahr

Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
in den alten Bundesländern: EUR 5.300/Monat = EUR 63.600/Jahr
in den neuen Bundesländern: EUR 4.500/Monat = EUR 54.000/Jahr

Knappschaftliche Rentenversicherung:
in den alten Bundesländern: EUR 6.550/Monat = EUR 78.600/Jahr
in den neuen Bundesländern: EUR 5.550/Monat = EUR 66.600/Jahr






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