Tarife für mobile Gespräche und Kurznachrichten in EU-Ausland (Roaming) werden zum 30.08.2008 billiger. Preisobergrenzen für mobiles Telefonieren im Ausland werden gesenkt. So werden ab Ende August abgehende Mobilgespräche um drei Cent billiger und kosten nur noch 46 Cent/Minute. Ankommende Handy-Anrufe sinken um zwei Cent auf 22 Cent/Minute, zzgl. der jeweiligen Mehrwertsteuer.
Nach der EU-Roaming-Verordnung sind Mobilfunkanbieter zu diesen Senkungen verpflichtet und müssen ihre Handykunden über die Tarifänderungen informieren.
Auch der Höchstbetrag des Vorleistungsentgelts darf ab Ende August nur noch durchschnittlich 28 Cent/Minute betragen. Das Vorleistungsentgelt ist die Gebühr, die sich Mobilfunkanbieter untereinander in Rechnung stellen.
In einer weiteren Stufe ist eine nochmalige Absenkung der Endkunden- und Vorleistungsentgelte geplant. Diese sollen zum 30.08.2009 um bis zu drei Cent/Minute fallen.
Die Verordnung sieht neben den Preisobergrenzen auch Transparenzverpflichtungen der Mobilfunkanbieter gegenüber ihren Handykunden vor.
So erhalten alle Mobilkunden bei einem Grenzübertritt kostenlos per SMS Infos über die sie betreffenden Höchstentgelte für Mobilfunktelefonate in dem jeweiligen Land auf ihr Handy.
Weiterhin besteht für Mobilfunkkunden die Möglichkeit, sich mit Hilfe einer kostenlosen Hotline ihres Mobilfunkanbieters über die Auslandsentgelte für SMS, MMS und andere Datenkommunikationsdienste zu informieren.
Die Kontrolle der Einhaltung der Roaming-Verordnung obliegt der Bundesnetzagentur. Mathias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur: "Es ist erfreulich, dass die Mobilfunkanbieter die Bestimmungen der Verordnung größtenteils rechtzeitig und verbraucherfreundlich umgesetzt haben. Der Eurotarif ist vom Verbraucher gut angenommen worden. Vereinzelte Unklarheiten bei der Auslegung der Bestimmungen konnte die Bundesnetzagentur im Dialog mit den Netzbetreibern beseitigen."
Zunächst hat die Verordnung bis zum Sommer 2010 Gültigkeit. Zurzeit überprüft die EU-Kommission, ob die gesteckten Ziele erreicht wurden und ob die Notwendigkeit besteht, die Geltungsdauer über diesen Zeitpunkt hinaus zu verlängern.
Die European Regulators Group (ERG) hat im Rahmen einer Konsultation die Position der europäischen Regulierungsbehörden veröffentlicht. Bei den Datenkommunikationsdiensten besteht Raum für weitere Preissenkungen. Kurth: "Die Mobilfunkbetreiber sollten ihre Tarife für Datenkommunikationsdienste weiter senken, so dass sich eine Entgeltregulierung als unnötig erweist."
Mobilfunkkunden sollten sich bei Fragen und Beschwerden zunächst an ihren Anbieter wenden. Sollte dort keine befriedigende Auskunft erfolgen können sie sich an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden:
Bundesnetzagentur
Verbraucherservice
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Telefon: 030 22480-500