Netzentgelte: Bundesgerichtshof gibt der Regierung Rückendeckung.

  1. 23.08.2008 09:25
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Der Bundesgerichtshof bestätigt die Kürzung der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur. Dies begrüßt Dr. Joachim Pfeiffer, Koordinator in Energiefragen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Der BGH befürwortete damit den von der Politik eingeschlagenen Weg zu mehr Wettbewerb auf dem Energiemarkt. Weitere Entlastungen für die Verbraucher würden damit greifbar.

Während der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetztes 2005 erreichte die Union im Vermittlungsausschuss eine "effektive und durchschlagende" Entgeltkontrolle, laut Pfeiffer der "Startschuss für die gewünschte Dynamik auf dem Strommarkt."

Die Auswirkungen seien bereits deutlich spürbar. So mussten die Verbraucher 2007 wegen der geringeren Netznutzungsentgelte insgesamt 2,5 Milliarden Euro weniger zahlen. Durch das Urteil des BGH muss sich nun auch Vattenfall fügen und die Gebühr für die Durchleitung von Strom durch ihre Netze im nächsten Genehmigungszeitraum um 50 Millionen Euro verringern. Davon profitieren vor allem die Stromkunden im Norden und Osten.

Ab 2009 startet die so genannte Anreizregelung, die durch das BGH-Urteil ebenfalls Rückenwind erhält. Die Regelung bewirkt, dass sich die Netzentgelte jeweils am effektivsten Betreiber orientieren, was für weitere Senkungen um bis zu vier Milliarden Euro pro Jahr zur Folge haben soll.

Pfeiffer ist sich sicher: "Auf diese Weise kommen wir einem funktionierenden europäischen Energiemarkt einen großen Schritt näher."




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