IAB: Kostenrückgang öffentlicher Kassen bei Arbeitslosigkeit

  1. 30.09.2008 11:10
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Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IAB hat die Höhe der Ausgaben in Folge von Arbeitslosigkeit für das vergangene Jahr bekannt gegeben: 35 Milliarden Euro. Rechnet man die Gesamtkosten pro Kopf um, so kommt man auf 17.900 Euro, die ein Arbeitsloser die öffentlichen Haushalte im Jahr 2007 durchschnittlich gekostet hat.

Arbeitslosengeld I und II spielten dabei die größte Rolle. Ausfälle bei Einnahmen im Bereich Steuern und Sozialbeiträge gab es in Höhe von 33 Milliarden Euro. Der deutsche Staat hat 2007 in Folge von Arbeitslosigkeit 10 Milliarden Euro weniger an Einkommens- und Lohnsteuer eingenommen. Die Rentenversicherung hatte mit etwa 11 Milliarden Euro die höchsten Beitragsausfälle, Krankenversicherungen 6 Milliarden Euro und die Bundesagentur für Arbeit 3 Milliarden Euro.

Mit 64% stehen die Empfänger des Arbeitslosengeldes II an erster Stelle. Im Schnitt kostete jeder ALG-II-Empfänger 18.300 Euro.
Die Empfänger von Arbeitslosengeld I stellen 21% und kosteten 22.700 Euro pro Kopf.

Auch Arbeitslose, die keine Leistungen beziehen, kosten die öffentlichen Haushalte Geld, weil sie keine Steuern und Sozialbeiträge zahlen. Hier beläuft sich der Durchschnitt pro Kopf auf 9.500 Euro.

Das IAB warnt vor einer Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung. Zwar werden die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit wegen der guten Wirtschaftslage auch im Jahr 2008 sinken, jedoch zeichnet sich für das Jahr 2009 eine schwächere Konjunktur ab.






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