Im Rahmen des Price-Cap-Verfahrens wurden am 14.10.2008 die Porti der Deutschen Post AG (DP AG) für Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 1000 g von der Bundesnetzagentur genehmigt.
Im Preisantrag der DP AG waren für Briefe im Inlandsbereich keine Preiserhöhungen vorgesehen. Lediglich für Post ins Ausland sind für vereinzelte Produkte geringe Preissteigerungen beantragt worden. Matthias Kurth, der Präsident der Bundesnetzagentur, erklärt dazu: "Die Porti für Inlandspost bleiben weiterhin stabil, die Porti für Postsendungen ins Ausland steigen um 0,1 Prozent."
Prinzipiell wäre es aufgrund der Price-Cap-Formel möglich gewesen, die Preise für das kommende Jahr um 0,4 Prozent anzuheben. Doch die DP AG hat darauf verzichtet, den möglichen Erhöhungsspielraum vollständig auszuschöpfen und beantragte nur die 0,1-prozentige Preisanhebung für Auslandspost. Die Bundesnetzagentur stimmte dem Antrag zu, die Genehmigung des Antrags ist befristet bis zum 31. Dezember 2009.
2007 wurde die Price-Cap-Formel mit einer Gültigkeit bis Ende 2011 festgelegt. Der DP AG wurde damit auch eine jährliche Produktivitätsfortschrittsrate von 1,8 Prozent auferlegt, der die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Inflationsrate gegenübergestellt wird. Als Ergebnis daraus errechnet sich der theoretische Erhöhungsspielraum für 2009 von 0,4 Prozent.
Für Entgelte für Beförderungsdienstleistungen der Deutschen Post AG ab einer Mindestlieferungsmenge von 50 Briefsendungen ist seit dem Wegfall der Exklusivlizenz am 1. Januar 2008 keine Vorabgenehmigung der Bundesnetzagentur mehr erforderlich. Einer nachträglichen Missbrauchskontrolle durch die Bundesnetzagentur unterliegen sie dennoch weiterhin.