VdAK/AEV: Zusatzbeiträge für Versicherte müssen vermieden werden

  1. 16.10.2008 09:13
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Durch den Kabinettsbeschluss zur Festlegung des einheitlichen Beitragssatzes auf 15,5 Prozent wird der gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr eine Finanzierungslücke von drei Mrd. Euro entstehen. Darauf weisen die Ersatzkassen noch einmal hin. Möglicherweise werden einige gesetzliche Kassen auch gezwungen sein, die Versicherten einseitig mit zusätzlichen Beiträgen zu belasten. Thomas Ballast, der Vorstandsvorsitzende der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV, spricht sich deutlich dagegen aus: "Sollen die Kosten wie von der Bundesgesundheitsministerin erklärt und auch vom Gesetz gefordert zu 100 Prozent gedeckt sein, wird dies mit einem Beitragssatz von 15,5 Prozent schwierig werden. Die Politik muss durch gesetzlich flankierende Maßnahmen dafür sorgen, dass die Kassen und damit die Versicherten entlastet werden."

Eine wirkungsvolle und sachgerechte Variante könne eine angemessene Erhöhung der Kassenbeiträge für Bezieher von Arbeitslosengeld II sein. Momentan wird hierfür vom Bund lediglich eine monatliche Pauschale in Höhe von 118 Euro gezahlt. Bei einer Erhöhung dieser Pauschale auf die in den letzten Tagen diskutierten 180 Euro pro Monat errechneten sich zusätzliche Einnahmen der Kassen von 2,3 Mrd. Euro pro Jahr. Schon alleine durch diese Maßnahme könnte die Unterfinanzierung des Gesundheitsfonds durch den einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent in 2009 ausgeglichen werden. Auch die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel wäre eine effiziente Methode, um der Finanzierungslücke entgegenzuwirken. Dazu Ballast: "Alleine die Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel, wie es in den meisten anderen europäischen Ländern üblich ist, würde eine Entlastung von rund 3 Mrd. Euro jährlich für die gesetzliche Krankenversicherung bringen." Zudem könnten insbesondere im Arzneimittelbereich etliche weitere Kosten eingespart werden.

Ballats Fazit: "Wenn die Bundesregierung ihre Zusage halten will, die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung beim Start des Fonds vollständig aus Fondsmitteln zu decken, dann muss sie konsequenterweise durch begleitende Maßnahmen zur Entlastung auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen."





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