Der von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee vorgelegte Entwurf zur Vorziehung der Wohngelderhöhung wurde am 15. Oktober vom Kabinett beschlossen. Die geplante Wohngelderhöhung wird vom 1. Januar auf den 1. Oktober vorverlegt und erfolgt durch eine Einmalzahlung.
"So wird die gesamte Heizperiode dieses Winters in den neuen Wohngeldregelungen berücksichtigt. Damit entlasten wir die Menschen mit niedrigem Einkommen von den stark gestiegenen Energiepreisen", begründet Tiefensee den Beschluss.
Derzeit beziehen rund 600.000 Haushalte Wohngeld. Insbesondere ältere Menschen und Familien mit Kindern zählen zu den Empfängern. Durch die Wohngeldnovelle wird die Zahl der betroffenen Haushalte im kommenden Jahr voraussichtlich auf 800.000 steigen.
Für die einmalige Zusatzzahlung des Wohngeldbetrages wird lediglich vorausgesetzt, dass für mindestens einen der Monate von Oktober 2008 bis März 2009 Wohngeld bewilligt worden ist. Ein zusätzlicher Antrag ist also nicht erforderlich. Die Höhe der Einmalzahlung richtet sich nach der Haushaltsgröße: So erhält beispielsweise ein Einpersonenhaushalt 100 Euro, während ein Zweipersonenhaushalt zusammen 130 Euro bezieht.
Die vorgezogene Erhöhung des Wohngeldes kostet Bund und Länder je 60 Millionen Euro zusätzlich. Die Länder müssen diesem Beschluss noch zustimmen. Der Bundesrat berät im Dezember.