Für die Anlage ihrer Betriebsmittel und Rücklagen wählen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften grundsätzlich nur Anlageformen, die den höchsten Sicherheitskriterien standhalten. Auf diese Tatsache weisen die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung zur allgemeinen Finanzkrise hin.
Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), erläutert dazu: "Spekulation war und ist nicht unsere Sache". Dies bezieht sich auch auf die Einlagen von Unfallversicherungsträgern bei der deutschen Tochter der US-Bank Lehmann Brothers. "Bei diesen Guthaben handelt es sich um Einlagen, die über den Einlagensicherungsfonds abgedeckt und somit vor Verlust geschützt sind."
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterliegen wie andere Sozialversicherungsträger auch bei der Anlage ihrer Beitragsmittel den Regelungen des SGB IV. Demnach sind nur jene Anlageformen zulässig, die geschützt sind gegen Wertverlust, wie beispielsweise gesicherte Schuldverschreibungen, Termin- und Spareinlagen sowie Darlehen an die öffentliche Hand.