Ferngas: Entscheidung für mehr Wettbewerb

  1. 04.11.2008 10:34
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Am 21. Oktober wurden sieben noch ausstehende Entscheidungen zum Thema Leistungswettbewerb bezüglich Ferngasanbietern bekannt gegeben. Unter anderem hat die Bundesnetzagentur in Zusammenarbeit mit dem Bundeskartellamt festgestellt, dass diese Gasunternehmen keinem Leistungswettbewerb ausgesetzt sind. Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärte: "Diese Netzbetreiber verfügen über eine dominierende Marktmacht und besitzen daher nicht durch den Wettbewerb kontrollierte Verhaltensspielräume. Mit diesen Entscheidungen wurden alle noch offenen Verfahren in dieser Sache abgeschlossen."

Bei den durch die Entscheidung betroffenen Gasunternehmen handelt es sich um RWE Transportnetz GmbH, Ontras-VNG Gastransport, Eni Gas Transport Deutschland, Dong Energy Pipelines, Erdgas Münster Transport, Gaz de France Deutschland Transport und StatoilHydro Deutschland. Die Bundesnetzagentur hatte die drei ersten Entscheidungen bereits im September den Gastransportunternehmen Wingas Transport, Gasunie Deutschland Transportservices und E.ON Gastransport mitgeteilt.
Der Hintergrund: Überregionale Fernleitungsnetzbetreiber waren bisher aufgrund einer Sondervorschrift in der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) von einer Kostenprüfung befreit.

Nach Bekanntgabe der obigen Entscheidungen sind diese Unternehmen nun verpflichtet, der Bundesnetzagentur innerhalb von zwei Monaten Unterlagen zur Kostenprüfung vorzulegen. Daraufhin wird diese eine Kostenprüfung durchführen und für diese Gas-Unternehmen zum ersten Mal Entgelte genehmigen. Die betroffenen Fernleitungsnetzbetreiber werden dann einem Effizienzvergleich unterzogen und unterliegen ab 01.01.2010 der Anreizregulierung. Es besteht die Möglichkeit von der Anreizregulierung befreit zu werden. Dazu muss jedoch durch die Gasversorger ein Antrag gestellt werden.

Kurth weiter: "Die Ablehnung des Leitungswettbewerbs stützt sich auf eine Vielzahl von Argumenten. So weisen die klassischen marktanteilsbezogenen Kennziffern in den meisten Fällen ganz eindeutig auf die Marktmacht der untersuchten Fernleitungsnetzbetreiber hin. Des Weiteren besteht für die Netznutzer aufgrund der langfristigen Ausbuchung des überwiegenden Teils der Kapazitäten keine Möglichkeit, auf Alternativangebote auszuweichen. Auch spricht die regelmäßige Praxis der verbundenen Vertriebe, den Gastransport bei der eigenen Konzernschwester abzuwickeln, gegen wirksamen Wettbewerbsdruck. Es ist zudem nicht erkennbar, dass die Netzbetreiber sich aktiv darum bemüht hätten, ihre Kapazitäten zu vermarkten."

Für neue Unternehmen, die Zutritt zum Gasmarkt möchten, bestehen erhebliche Zutrittsschranken. Ein potentieller Leistungswettbewerb kann so nicht festgestellt werden. So stehen zum Beispiel umwelt- und planungsrechtliche Hürden im Weg. Weiter haben die etablierten Gaslieferanten weit größeren finanziellen Spielraum in der Gestaltung der Gaspreise und somit dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit.

Matthias Kurt bezeichnet die neuen Entscheidungen als Meilensteine zur Öffnung des deutschen Gasnetzes.