Union und SPD haben nach dreistündigen Beratungen verkündet, dass eine Einigung in der Erbschaftssteuerreform gefunden wurde.
Demnach soll von überlebenden Ehepartnern oder Kindern selbst genutztes Wohneigentum komplett steuerfrei sein, sofern diese weiter in dem Haus wohnen. Diese Regelung gilt unabhängig vom Wert der Immobilie, wobei für Kinder die Einschränkung gilt, dass die Wohnung bzw. das Haus die Größe von 200 Quadratmeter nicht überschreiten darf. Eine Wertgrenze nach oben gibt es nicht.
Was die Regelung der Vermögens-Freibeträge angeht, so betragen diese 500.000 Euro für jeden Erwachsenen und 400.000 Euro für Kinder.
Erben von Unternehmen können zukünftig ebenfalls mit Vergünstigungen rechnen. So müssen Firmenerben lediglich einen Teil der Erbschaft, nämlich 15% versteuern, sofern der geerbte Betrieb für einen Zeit von mindestens sieben Jahren weitergeführt und eine bestimmte Lohnsumme einbehalten wird. Wird das Unternehmen zehn Jahre lang weiter betrieben, so entfällt die Steuer komplett. Allerdings gibt es Auflagen bezüglich der Lohnsumme: Pro Jahr muss die komplette bisherige Lohnsumme einbehalten werden, um nach 10 Jahren eine 1000%ige Quote zu erreichen. Bei der 7-Jahres-Frist gilt eine Quote von 650%. Es darf weiterhin nur ein geringer Teil (bis 10%) des Privatvermögens dem Betriebsvermögen zugerechnet werden.
Volker Kauder (CDU) zu der Einigung: "Dies ist eine sehr gute Lösung und eine enorme Stärkung der Familienbetriebe." CSU-Landesgruppenvorsitzende Peter Ramsauer freute sich über den Kompromiss, denn nahezu alle Landwirtschaftsbetriebe bleiben von der Erbschaftsteuer befreit.
Der Streit zwischen Union und SPD über die Reform dauerte fast 2 Jahre an. Wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen, wird die Reform Anfang 2009 in Kraft treten. Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer von vier Milliarden Euro soll den Ländern erhalten bleiben.